Offenlegungsbericht
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ("Basel II") besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, um die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der Säule 3 nach Basel II zum 1. Januar 2007 mit § 26a KWG und der Solvabilitätsverordnung in nationales Recht umgesetzt.
Der Offenlegungsbericht 2010 der DekaBank enthält die nach der Solvabilitätsverordnung erforderlichen Angaben, die nicht schon im aktuellen Konzernlagebericht oder Konzernabschluss enthalten sind.
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