Ombudsmann

Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut

Um das Vertrauen der Kunden, der Geschäftspartner und der Öffentlichkeit in die Integrität des DekaBank-Konzerns dauerhaft zu erhalten, ist ein ethisch einwandfreies Handeln der Aufsichtsgremien, des Vorstands, der Führungskräfte und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabdingbar. Ein solches Handeln braucht Grundsätze und Standards. Diese sind im Ethik-Kodex des DekaBank-Konzerns zusammengefasst.

Das Hinweisgebersystem der DekaBank

Im Ethik-Kodex ist auch das Hinweisgebersystem (Whistleblowing) geregelt. Es stellt sicher, dass Hinweise auf illegale oder unredliche Handlungen dem Ombudsmann der DekaBank vertraulich gemeldet werden können.

Die Rolle des Ombudsmannes

Der Ombudsmann prüft den Sachverhalt und leitet die relevanten Informationen unter Wahrung der Vertraulichkeit an die DekaBank weiter. Der Name des Hinweisgebers wird auf Wunsch vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Der Ombudsmann unterliegt als Rechtsanwalt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Dem Hinweisgeber entstehen keine Kosten.

So erreichen Sie den Ombudsmann

Dr. Rainer Buchert
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kettenhofweg 1
60325 Frankfurt am Main

Telefon: + 49 69 710 33 330
Telefax: + 49 69 710 34 444
E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de