Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine vom Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind.

Bei einer Entgeltumwandlung wird ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart, das einen späteren Widerruf der Bezugsberechtigung durch den Arbeitgeber ausschließt, so dass der Arbeitgeber den Versicherungsvertrag ohne Zustimmung des Arbeitnehmers nicht beleihen kann und der Arbeitnehmer auch bei einem Ausscheiden aus der Firma vor Eintritt der Unverfallbarkeitsvoraussetzungen das Recht auf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag hat. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht hat der Arbeitgeber keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abzuführen.

Die Beiträge für eine Direktversicherung, deren Zahlung auf einer Zusage beruht, die nach dem 01.01.2005 gegeben wurde, bleiben pro Jahr bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich eines Festbetrags von 1.800 Euro steuerfrei. Dieser Festbetrag wird nur dann gewährt, wenn nicht gleichzeitig eine Förderung nach § 40 b EStG a.F. genutzt wird. Der zusätzliche Festbetrag ist zwar steuerfrei, aber nicht beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Der Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung wird erfüllt
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Keine Verpflichtung bei Ausscheiden des Arbeitnehmers (Ansprüche aus einer Direktversicherung können dem Mitarbeiter mitgegeben werden) - Portabilität
  • I.d.R. keine Insolvenzsicherungskosten
  • Bilanzneutralität