Treuhand
Betriebliche Altersversorgung wird in Deutschland traditionell zu über 50 Prozent über den Durchführungsweg Direktzusage organisiert. Da Pensionsrückstellungen Fremdkapital darstellen, sinkt mit steigenden Pensionsverpflichtungen die Eigenkapitalquote der betreffenden Unternehmen. Steht den Pensionsrückstellungen keine zweckgebundene Anlage gegenüber, so muss das Unternehmen die künftigen Versorgungsverpflichtungen aus dem Cashflow finanzieren. Diese Sachverhalte können den Ausschlag für ein schlechteres Rating verbunden mit höheren Finanzierungskosten geben.
Über eine Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen kann sichergestellt werden, dass im Leistungsfall Kapital zur Verfügung steht, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Eine Möglichkeit der Ausfinanzierung sind Investmentfonds. Hierfür bietet die DekaBank individuelle Anlagemodelle für jede Größenordnung an.
In den letzten Jahren sind viele Unternehmen dazu übergegangen, Treuhandmodelle, sogenannte Contractual Trust Arrangements (CTA), einzurichten. Dabei stellen sie ihren Pensionsverpflichtungen auf der Passivseite der Bilanz nicht nur entsprechende Vermögensanlagen auf der Aktivseite gegenüber (Planvermögen / Plan Assets), sondern übertragen zusätzlich das Vermögen auf einen externen Treuhänder und räumen den von der Pensionszusage begünstigten Arbeitnehmern im Insolvenzfall ein Zugriffsrecht auf das Treuhandvermögen ein. Bei einem solchen Treuhandmodell erlauben die internationalen Bilanzierungsrichtlinien (IFRS, US-GAAP) eine Saldierung der Pensionsrückstellungen auf der Passivseite mit Planvermögen auf der Aktivseite der Bilanz. Abhängig von den individuellen Gegebenheiten im Unternehmen kann eine Verbesserung zentraler Kennzahlen wie der Eigenkapitalquote oder dem Verschuldungsgrad erreicht werden, mit deren Hilfe Unternehmen bewertet und verglichen werden.
Mit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung und zum Ansatz von Altersversorgungsverpflichtungen umfassend geändert. Entgegen dem in der bisherigen Handelsbilanz gültigen Bruttoprinzip, das eine Verrechnung von Vermögen und Schulden ausschloss, sieht das BilMoG ein Saldierungsgebot für Deckungsvermögen mit den Pensionsrückstellungen vor. Konsequenz ist auch im handelsrechtlichen Jahresabschluss eine Bilanzverkürzung.
Um auch mittelständischen Unternehmen, die nach IFRS, US-GAAP oder HGB bilanzieren, eine Treuhand-Konstruktion zu ermöglichen, hat die DekaBank die DekaTreuhand GmbH gegründet. Die Nutzung einer solchen Gruppentreuhand empfiehlt sich gerade für mittelständische Unternehmen, da der Aufwand für die Einrichtung geringer ist als die Einrichtung einer firmenindividuellen Treuhand. Die Gruppentreuhand der DekaBank ist für die Auslagerung und Insolvenzsicherung sowohl von Pensionsverpflichtungen als auch von Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten und Altersteilzeitvereinbarungen geeignet.
Die Kapitalanlage erfolgt in ausgewählte Deka Investmentfonds. In Abhängigkeit von der Art der Verpflichtungen und Ihren individuellen Präferenzen stehen verschiedene Anlagemodelle zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Standardisierte Vertragswerke für die Nutzung der Gruppentreuhand
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Anlage und Verwaltung des Treuhandvermögens
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Insolvenzsicherung des Treuhandvermögens und Abwicklung im Insolvenzfall
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Reduzierter Aufwand gegenüber herkömmlichen Insolvenzsicherungsmodellen