Unterstützungskasse
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers die Versorgungsleistungen für die Arbeitnehmer erbringt. Die Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Leistung gegenüber ihrem Arbeitgeber, der Träger der Unterstützungskasse ist.
Unterstützungskassen unterliegen nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und sind deshalb in der Anlage ihres Vermögens frei. Damit die Leistungen auch bei Insolvenz des Arbeitgebers erbracht werden können, besteht die Pflicht des Arbeitgebers zur Beitragszahlung zum Pensions-Sicherungs-Verein.
Unterstützungskassen finanzieren sich aus den Zuwendungen der ihr angehörenden Unternehmen und aus den eigenen Vermögenserträgen oder über eine Rückdeckungsversicherung. Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Unterstützungskasse einen Gruppenversicherungsvertrag mit einer Lebensversicherung ab, deren Prämien vom Arbeitgeber an die Unterstützungskasse geleistet werden. Der Aufwand des Arbeitgebers ist kein steuerpflichtiges Entgelt und durch den Versicherungsvertrag ist die Leistung im Versorgungsfall voll gesichert. Die Prämien an die Rückdeckungsversicherung werden im Unternehmen steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt, wenn gleichbleibende oder steigende Beiträge entrichtet werden.
Bei der Unterstützungskasse sind die Beiträge des Arbeitgebers grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmerbeiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind unbegrenzt steuerfrei und bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Unbegrenzte steuerfreie Dotierungsmöglichkeiten gewährleisten hohe steuerfreie Einzahlungen
- Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Bilanzneutralität
Weitere Informationen
öBAV
Servicegesellschaft für betriebliche Altersversorgung öffentlicher Versicherer mbH
Hansaallee 179
40549 Düsseldorf
E-Mail: info@oebav.de
Telefon: (0211) 4554 - 309
Telefax: (0211) 4554 - 177